I. Anwendungsbereich
1. Sämtliche Leistungen von triagonal – die multisport-agentur (nachfolgend „triagonal“ genannt)
erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten zudem für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
3. Änderungen und Ergänzungen gelten nur, insoweit sie von triagonal.org
ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.
4. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
II. Anmeldung zu Veranstaltungen/Teilnahmegebühren
1. Die Anmeldung zu Veranstaltungen von triagonal geschieht per Schriftform oder E-Mail
und ist unwiderruflich. Nach der Anmeldung geht dem Teilnehmer per Post
oder E-Mail eine Teilnahmebestätigung zu.
2. Mit Erhalt der Teilnahmebestätigung wird die Teilnahmegebühr fällig,
die auf das Konto von triagonal überwiesen werden muss.
Erst mit vollständigem Eingang dieser Teilnahmegebühr kommt der Teilnahmevertrag mit
triagonal zustande, vorher besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
III. Rücktrittsrechte bei Veranstaltungen
1. triagonal behält sich vor, das jeweilige Seminar bis 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung
abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl
bis zu diesem Zeitpunkt nicht erreicht ist. In diesem Fall wird dem Teilnehmer die entrichtete
Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet.
2. Der Vertragspartner kann von dem mit triagonal geschlossenen Vertrag bis sieben Tage
vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in
Höhe von 30% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Vom siebten Tage an wird bei Stornierung
die gesamte Teilnahmegebühr berechnet, ebenso bei Nichtteilnahme. Bei Nennung und Teilnahme einer
Ersatzperson entfallen die Stornokosten.
IV. Leistungsumfang bei Veranstaltungen
1. triagonal.org verpflichtet sich den Teilnehmern gegenüber zu einer Leistung, die sich nach der Inhaltsbeschreibung
der angebotenen Veranstaltung richtet. Nachträgliche Änderungen einzelner Seminarbestandteile sowie der
Ersatz eines oder mehrerer Referenten durch eine andere Person sind aus triftigen Gründen gestattet,
etwa bei kurzfristigen, nicht von triagonal.org zu vertretenden Absagen,
sofern sie den Gesamtzweck der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen.
V. Leistungsumfang bei Trainingsberatung
1. Die Zusendung der Trainingspläne durch triagonal.org erfolgt schnellstmöglich per E-Mail,
sofern nicht anders vereinbart.
2. Trainingspläne werden in der Regel in einem festen Rhythmus versandt,
der neue Plan wird vor Ablauf des alten Plans versandt.
VI. Vergütung von Leistungen
1. Die Höhe der Vergütung für die Trainingsberatung, insbesondere Trainingspläne,
richtet sich nach dem vereinbarten Entgelt.
2. Die Vergütung der Leistung „Trainingsplanung“ wird mit Ablauf der kostenlosen Testphase ohne Abzug fällig.
3. Die Vergütung sonstiger Leistungen wird so wie im speziellen Fall vereinbart fällig.
4. Bei nicht Einhalten der Zahlungsfristen behält sich triagonal.org das Recht vor,
Mahngebühren zu erheben und falls erforderlich Rechtliche Schritte einzuleiten.
VII. Kündigung der „Trainingsplanung“
1. Ein Vertrag mit dem Zweck der Trainingsplanung oder zur Erstellung von Trainingsplänen kann jederzeit nach
Ablauf der Mindestlaufzeit der gewählten Pakete durch den Vertragspartner gekündigt werden.
2. Art und Umfang von sportlicher Betätigung sind abhängig vom Trainings- und Gesundheitszustand des Sportlers.
Zur Einstufung muss dazu jeder von triagonal betreute Athlet Fragen zum Trainings- und Gesundheitszustand
beantworten. Die gemachten Angaben sind vertraulich und nur den unmittelbaren Mitarbeitern von Triagonal.org
zugänglich. Aufgrund von Vorerkrankungen, individuellen gesundheitlichen Gefährdungen oder aufgrund des
Trainingszustandes behält sich triagonal im Einzelfall vor, von einer Betreuung aus medizinischen Gründen zum
jeweils unmittelbaren oder einem späteren Zeitpunkt Abstand zu nehmen und den Sportler auf eine weitere
Abklärung vor einer Betreuung hinzuweisen.
VIII. Haftung
1. Die Haftung von triagonal, einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen,
bei Veranstaltungen oder allen sonstigen Leistungen, bspw. Trainingsberatung und Trainingspläne,
richtet sich nach den folgenden Maßgaben:
2. Schadensersatzansprüche gegenüber triagonal, ihren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen. Die Betreuung durch triagonal erfolgt auf eigenes Risiko.
Dies betrifft die Umsetzung der Trainingsvorgaben, ebenso wie die Teilnahme an Einzel – oder Gruppenveranstaltungen.
3. Eine Haftung für Folgen höherer Gewalt (etwa Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen, Unwetter,
Unterbrechung der Stromversorgung usw.) sowie für sonstige Ursachen, die nicht von triagonal zu vertreten
und trotz Wahrnehmung ordnungsgemäßer Sorgfalt nicht zu verhindern sind, ist ausgeschlossen.
4. Die Betreuung durch triagonal ist rein beratender Natur und erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der
Angaben des Athleten und ersetzt weder die direkte Konsultation eines Arztes noch eine ärztliche Untersuchung.
Der von triagonal betreute Sportler verpflichtet sich, sich selbstverantwortlich regelmäßig einer ärztlichen
Untersuchung in Hinblick auf die Sportfähigkeit zu unterziehen und bei Änderung des Gesundheitszustandes
Umgehend diesen sowie triagonal in Kenntnis zu setzen.
6. triagonal übernimmt keine Haftung für Gesundheits- oder Sachschäden bei Durchführung der Trainings.
7. Was die für Veranstaltungen notwendige Sporttauglichkeit betrifft, sichert der Vertragspartner zu, dass seinem
Wissen nach keine gesundheitlichen Bedenken gegen seine Teilnahme an der von triagonal angebotenen
Veranstaltung bestehen. Treten nach der Anmeldung Umstände ein, die hieran etwas ändern könnten, so hat
der Teilnehmer triagonal davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. triagonal behält sich vor, den
Vertragspartner insgesamt oder teilweise von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser wahrheitswidrige
Angaben macht, auf notwendige Angaben verzichtet oder der begründete Verdacht besteht, dass der Teilnehmer
zur Durchführung der Veranstaltung nicht in der Lage ist. Bei Ausschluss besteht kein Anspruch auf Erstattung von
angefallenen Gebühren.
IX. Versicherungsschutz
1. triagonal.org versichert nicht gegen die mit den Leistungen (Veranstaltungen, Trainingsberatung usw.) verbundenen Risiken.
Es empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflicht- und Unfallversicherung durch den Vertragspartner selbst.
X. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt gelieferte Ware und Leistung Eigentum von triagonal.org.
Das Eigentum geht erst dann auf den Vertragspartner über, wenn er seine Verbindlichkeiten aus der
Geschäftsverbindung mit triagonal.org getilgt hat.
XI. Datenschutz
1. Die erfassten Daten dienen ausschließlich der Erstellung der Trainingspläne oder Beratung sowie der Abwicklung
der geschäftlichen Vorgänge. Eine Weitergabe der Kundendaten an Dritte findet nicht statt. Sie können nur von
mit der Betreuung befassten Trainern, Mitarbeitern und Beratern von triagonal eingesehen werden. Alle Personendaten,
die triagonal.org über Vertragspartner erhält, darunter auch alle Angaben in dem Anamnesebogen, dienen nur zum
Beantworten von Fragen und der Gestaltung einer optimalen Betreuung und werden nicht an Firmen oder Dritte weitergegeben.
Sämtliche Daten, die triagonal aus Trainingsprotokollen erhält, stehen statistischen Auswertungen zur Verfügung,
können aber nicht in Verbindung mit dem Namen des Vertragspartners gebracht werden
XII. Geltendes Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
XIII. Doping
1. triagonal steht für sportliche Leistung ohne Einsatz verbotener Substanzen oder Methoden. Das Team von triagonal.org
distanziert sich ausdrücklich von jeder Form des Dopings. Jeder von triagonal betreute Sportler unterstützt diese Einstellung
und erklärt mit seiner Unterschrift unter den Betreuungsvertrag, dass er sich den Anti-Doping-Regularien der Nationalen
Anti-Doping-Agentur (NADA) und der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) in der jeweils aktuellen Fassung unterwirft.
Der jeweils aktuelle Stand der Dopingregularien ist ihm bekannt und wird eingehalten.